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Geschrieben von Leewja am 17.03.2011, 9:09 Uhr

Wer zahlt eigentlich, wenn eine schwangere Mitarbeiterin

ein berufsverbot bekommt?

Zahlt dann der AG theoretisch von der 8. SSW an das gehalt weiter?

Sowas würde ja zum beispiel meinem mann völlig das genick brechen, geschäftliche gesehen...

oder geht das über die KK?

 
13 Antworten:

ich hatte ab der 20.ssw in der ersten schwangerschaft eins und

Antwort von DecafLofat am 17.03.2011, 9:13 Uhr

das gehalt kam weiter vom AG, aber der zahlt dafür versicherungsbeiträge und erhält es um irgendwelche fünf ecken im endeffekt von der krankenkasse wieder. weiß aber nicht ob sowas erst ab einer bestimmten betriebsgröße über die KK an den AG erstattet wird.

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Re: Wer zahlt eigentlich, wenn eine schwangere Mitarbeiterin

Antwort von KlaraElfer am 17.03.2011, 9:16 Uhr

Habsch den Chef gefragt, der hat mir den §11 MuSchG um die Ohren gehauen

http://dejure.org/gesetze/MuSchG/11.html

Hoffe, geholfen haben zu können tun sollen sein

LG, alex

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ja, danke, klara ;)---hätt ich auch selber drauf kommen können

Antwort von Leewja am 17.03.2011, 9:17 Uhr

...kann man nur hoffen, dass das Azubienchen meines mannes sich noch etwas Zeit lässt....


Hat dein Chef jetzt Panik in den Augen ;)????

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Re: ja, danke, klara ;)---hätt ich auch selber drauf kommen können

Antwort von KlaraElfer am 17.03.2011, 9:20 Uhr

Sein Gesicht war Gold wert (isses aber immer...)

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Re: ja, danke, klara ;)---hätt ich auch selber drauf kommen können

Antwort von Isabell01 am 17.03.2011, 9:25 Uhr

Na ja, mal nicht den Teufel an die Wand malen :-)

Ein Arzt spricht ja auch nur ein Berufsverbot aus, wenn es gesundheitlich für die Schwangere nicht zu bewältigen ist.

Ich war damals fast die komplette SS krank geschrieben (wurde also von der KK bezahlt). Mein FA hat auch oft darüber nachgedacht, mich Arbeitsunfähig zu schreiben. Für mich hätte es natürlich den Vorteil gehabt, dass ich wieder mein normales Gehalt bekomme und nicht nur das Krankengeld. Allerdings gab es bei mir zu viele Umstände, warum das bei mir Probleme bereitet hätte und darum wurde es bei der Krankschreibung belassen.

Allerdings kann der Arbeitgeber auch oft dagegen angehen. Zum Beispiel, wenn die Person nicht mehr arbeiten kann, weil sie immer schwer heben muss, dann könnte der AG ihr auch eine Alternative anbieten. Als Beispiel im Supermarkt müsste sie dann eben nicht mehr die Ware verräumen, sondern könnte an der Kasse sitzen...
Es kommt dann auch immer darauf an, was die Schwangere für Beschwerden hat. Aber es muss nicht immer autom. ein Berufsverbot vom AG akzeptiert werden.

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Re: ja, danke, klara ;)---hätt ich auch selber drauf kommen können

Antwort von Sonntagskinder am 17.03.2011, 9:35 Uhr

Ich hatte damals ab der 13.SSW ein Berufverbot (bin Arzthelferin) weil ich unter Hyperemesis gelitten hab, und es unmöglich war mich auf Patienten los zu lassen :-D , wär auch garnicht gegangen weil ich teilweise nen Tagelang kaum aus dem Bad kam.
Berufverbot bekommst nur wenn Gefahr für dich und/oder dein Kind besteht.
Also nur weil jemand schwanger ist heißt das noch lang nicht das sie ein Berufsverbot bekommt. Und das Geld kann sich der Chef wie schon geschrieben wurde von der KK wiederholen.

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Wir haben auch rein theoretisch dikutiert

Antwort von Leewja am 17.03.2011, 9:55 Uhr

sie ist halt gebährfähig ;), vergeben und kinderlieb ;), allerdings eben auch noch sehr jung.

Und sie ist son zartes, kleines Ding, sieht eh immer blass aus und ist mehr so der hömpelige Typ...

WENN sie jetzt schwanger WÄRE und HÄTTE eben z.B. Hyperemesis oder zu niedrigen Hb oder Gott weiß was, dann müsste er also zahlen, bekäme es aber (irgendwann) wieder.

ist ja gut zu wissen.

denn er bräuchte dann ja auch eine ersatzkraft, ohne geht ja nicht, die will dann auch gehalt, so sindse ja nun mal, die Arbeitnehmer ;).---und dann muss er zwei gehälter zahlen....was er aber nicht so einfach mal eben könnte (im Moment zumindest noch nicht).

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Re: Österreich

Antwort von guinan am 17.03.2011, 10:12 Uhr

Bei uns in Ö zahlt ein krankheitsbedingtes Berufsverbot (heißt bei uns "vorzeitiger Mutterschutz") die KK. Bei uns gibt es da dann keine Abstufungen, o.ä. BV ist BV zu 100% Dieses BV wird vom Arzt angesucht, muss aber vom Amtsarzt genehmigt werde.

Wenn man, aufgrund gefährlicher Arbeit ein BV hat, muss der AG zahlen! Das war das Problem meiner Chefin! Non Profit Organisation (Kinder- und Jugendwohngruppe). 2 Kolleginnen (Sozialpädagoginnen) gleichzeitig schwanger (ET mit einem Tag unterschied). Einige sehr aggressive Kinder und Jugendliche. Keine andere Einsatzmöglichkeit.
Bei mir funktionierte es dann doch über das krankheitsbedingte BV.

LG
Bettina

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Re: @ Isabell01

Antwort von guinan am 17.03.2011, 10:21 Uhr

Ist das Krankengeld geringer als das Gehalt?

Ich bin aus Ö (siehe unten). Hier bekommt man pro Monat das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate + aliquot Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Zulagen (das waren bei mir etwa € 1900,- die ich jedes Monat herausbekommen habe!).

LG
Bettina

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Ich hatte ein Beschäftigungsverbot, sogar vom AG bekommen...mt

Antwort von Luca28601 am 17.03.2011, 10:21 Uhr

Das Gehalt kam zwar vom AG, aber die haben das selbstverständlich erstattet bekommen.....bin mir aber nicht mehr sicher, ob das wirklich von der KK kam ??
Bei mir war damals eine Dame von der Berufsgenossenschaft im Betrieb, hat sich das angeschaut und anschließend mit der Personalabtl. gesprochen und erklärt, dass auch der Betrieb ein Beschäftigungsverbot ausstellen kann. Ich bild mir also ein, dass es die Berufsgenossenschaft zahlt ??
Ich würde da einfach mal anrufen und mich erkundigen....ich weiß es leider nicht mehr 100 %, da es schon wieder 3 Jahre her ist ;o)

LG Isabel

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Re: Wer zahlt eigentlich, wenn eine schwangere Mitarbeiterin

Antwort von HSVMarie am 17.03.2011, 10:45 Uhr

der Betrieb in dem ich beschäftigt bin, ist sehr klein nur 8 Mitarbeiter. Mein Chef zahlt mir mein Gehalt weiter und bekommt das von der Krankenkasse erstattet. Allerdings kann die Krankenkasse eine Schwangere noch zu einem unabhängigen Arzt schicken, der das Beschäftigungsverbot überprüft. Das aber nur, wenn das Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt ausgesprochen wurde. Ich habe seit der 13. Schwangerschaftswoche ein Beschäftigungsverbot weil ich schon mehrere Fehlgeburten hatte und der Job sehr stressig ist zur Zeit, weil wir unterbesetzt sind!

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Re: @ Isabell01

Antwort von Isabell01 am 17.03.2011, 11:22 Uhr

Die ersten 6 Wochen bei Krankheitsbeginn zahlt noch der AG, danach die Krankenkasse - jedoch nur 70 Prozent des Bruttoverdienstes.

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@ Leewja

Antwort von Ebba am 17.03.2011, 11:41 Uhr

guckst du aber auch "Aufwendungsausgleichsgesetz" § 1 Abs. 2 ff

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