Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Petra28 am 30.01.2017, 14:04 Uhr

Nur wenn die Mietminderung in unberechtigter Höhe erfolgte...

und Du so mit insgesamt 2 Monatsmieten in Verzug gerätst. Wenn der Anwalt also hier keine Chancen sieht - bzw. das Risiko, dass Du verlierst, zu hoch einschätzt - dann ist die Gesetzeslage so, dass Dein Wohnwert nicht gemindert ist und Du wirst es entweder hinnehmen oder ausziehen müssen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.