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Geschrieben von Emmasmamma am 19.07.2011, 20:40 Uhr

nochwas Verjährung

Ich würde nicht gleich anfangen zustreiten. Sondern nochmals sie ansprechen. Es gibt nix schlimmeres als eine beschissene Beziehung zu den Nachbarn auch wenn sie ete pete.. wie auch immer sind.

Ist zwar Bayern, aber guck mal hier auf Seite 15 letzter Absatz unter Verjährung.

www.verwaltung.bayern.de/Anlage1819681/RundumdieGartengrenze.pdf

VG Claudia

 
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