Geschrieben von Julie am 05.10.2013, 23:36 Uhr |
nein,
Steht irgendwo in der StVO.
Vor / in Einfahrten sowie in einen gewissen Abstand dazu darf man weder halten noch parken.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- darf man in einer einfahrt zu nem parkplatz "halten", wenn man niemanden behinde - sechsfachmama 05.10.13, 22:50
- nein, - Julie 05.10.13, 23:36
- Re: nein, - sechsfachmama 06.10.13, 1:07
- Re: darf man in einer einfahrt zu nem parkplatz "halten", wenn man niemanden behinde - Johanna3 06.10.13, 10:02
- nein, - Julie 05.10.13, 23:36
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