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Geschrieben von Sille74 am 27.09.2021, 11:01 Uhr

Natürlich hatte sie ...

Das "Aufblähen" passiert aber ja durch den Ausgleich der Überhangmandate.

Eine Wahlrechtsreform wurde ja nur deswegen nötig, weil das BVerfG 2012 oder 2009 oder wann das war, Überhangmandate ohne Ausgleich als nicht verfassungsgemäß erachtet hat - mit sicherlich sehr gewichtigen Argumenten, diese Frage war ja schon immer umstritten.

Der CSU wäre sicherlich auch oder vielleicht sogar noch mehr die alte Regelung entgegen gekommen. Zumindest hat sie durch den Ausgleich keine Vorteile, eher im Gegenteil ...

 
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