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Geschrieben von renate48 am 14.09.2021, 14:06 Uhr

Menschen mit Bankkentnissen bittääää

Da steht aber nichts von Privatpersonen:

" Die neuen Regeln des Geldwäschegesetzes (GWG) sind auch für alle Werkstattinhaber unbedingt anzuwenden und zu beachten, vor allem wenn sie mit Gebrauchtfahrzeugen handeln. Denn das Geldwäschegesetz geht davon aus, dass Kraftfahrzeuge "gefährliche" Waren sind und dass auch Kfz- Gebrauchtwagenhändler zu dem besonders verpflichteten Personenkreis nach dem GWG zählen. Das sind die wichtigsten Neuerungen des GWG im Überblick: "

 
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