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Geschrieben von kuestenkind68 am 13.09.2021, 23:39 Uhr

Geldwäsche

Wenn das Geld überwiesen wird, ist der Absender ja feststellbar, dann ist das keine Geldwäsche, soweit ich weiß. Bei Barzahlung musst du bei Einzahlung auf dein Konto nachweisen woher das Geld kommt. Wenn du einen Kaufvertrag hast ist das aber kein Problem... Woher der Käufer das Geld hat musst du als Privatmann nicht prüfen, denke ich.

Was die Überweisung angeht. Frag doch einfach bei deiner Bank nach. Normalerweise kann die nicht zurückgehen, wenn der betrag erst mal deinem Konto gutgeschrieben wurde. Das würde ich mir von der Bank irgendwie bestätigen lassen und erst danach das Fahrzeug rausgeben...

 
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