Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ichx4 am 14.09.2021, 11:19 Uhr

Menschen mit Bankkentnissen bittääää

So wie unten dargelegt verstehe ich das auch. Ich muss den Käufer nicht legitimieren.

Insbesondere folgende Belege eignen sich laut BaFin als Nachweis:

ein aktueller Kontoauszug über die Barauszahlung, wenn sie vom eigenen Konto bei einer anderen Bank oder Sparkasse erfolgt ist,
Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse,
ein Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf),
Quittungen über Sortengeschäfte,
letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise sowie
Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.