Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Daffy am 25.10.2023, 8:48 Uhr

Mal Butter bei die Fische

> Wenn die Gesetzgebung so ist wie sie ist, dann müssen die Gerichte so und nicht anders entscheiden

Aus GG Art.1 (Menschenwürde) und Art. 20 (Sozialstaatsprinzip) folgern einige Richter (Mehrzahl, aber nicht einstimmig), dass der Aufenthaltsstatus (z. B. kein Asylgrund, aber irgendein Abschiebehindernis) eben KEIN Grund sein darf, die Sozialleistungen zu kürzen. Das hat für mich wenig mit Zwangsläufigkeit und viel mit persönlicher Meinung/Mission bzw. dem erfolgreichen Marsch durch die Institutionen zu tun.

Die Bemühungen, illegale Migration zu begrenzen, Anreize zu reduzieren und Nichtberechtigte abzuschieben, wurden durch nationale und europäische Gerichte gezielt sabotiert ('Recht auf Familienleben' von Straftätern/Gefährdern, kein Bezug eines Geflüchteten zum Ort der Entscheidung (Ruanda), unzumutbare Bedingungen (kann aus deutscher Sicht auch in Bulgarien oder Italien der Fall sein), wer irgendwo im Mittelmeer aufgefischt wird, hat ein Recht auf ein europäisches Asylverfahren (das man sich hier eigentlich schenken kann, weil fast alle bleiben und s.o.)...). Die einzigen erfolgreichen Maßnahmen (Pushbacks, Zäune, übergangsweise Militär mit Wasserwerfern) ignorieren Urteile und Gesetze. Soll das die Lösung sein?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.