Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von Leena  am 14.08.2019, 20:51 Uhr

Kindergeld - Nachzahlung

Es reicht, dass rückwirkend ab März 2019 Kindergeld festgesetzt wurde, da muss nicht noch explizit auf die Nachzahlung hingewiesen werden.

Wann gezahlt wird, weiß ich allerdings nicht. Ich glaube, ich habe im Frühjahr die Nachzahlung für Kind1 wegen Studium in einer separaten Zahlung bekommen, aber dafür war der Bescheid ansonsten so grottenfalsch (sorry, anders kann man's nicht sagen), dass ich darauf nicht so geachtet habe. (Es gab Konfusion, weil die Familiengeldstelle den Vater meiner Enkeltochter zum Vater meiner Tochter gemacht hatte. *argh*)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.