von Leena am 14.08.2019, 20:51 Uhr |
Kindergeld - Nachzahlung
Es reicht, dass rückwirkend ab März 2019 Kindergeld festgesetzt wurde, da muss nicht noch explizit auf die Nachzahlung hingewiesen werden.
Wann gezahlt wird, weiß ich allerdings nicht. Ich glaube, ich habe im Frühjahr die Nachzahlung für Kind1 wegen Studium in einer separaten Zahlung bekommen, aber dafür war der Bescheid ansonsten so grottenfalsch (sorry, anders kann man's nicht sagen), dass ich darauf nicht so geachtet habe. (Es gab Konfusion, weil die Familiengeldstelle den Vater meiner Enkeltochter zum Vater meiner Tochter gemacht hatte. *argh*)
- Kindergeld - Nachzahlung - Strudelteigteilchen 14.08.19, 14:54
- Re: Kindergeld - Nachzahlung - Holzkohle 14.08.19, 17:40
- Re: Kindergeld - Nachzahlung - Leena 14.08.19, 20:51
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