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Geschrieben von Holzkohle am 14.08.2019, 17:40 Uhr

Kindergeld - Nachzahlung

Huhu,

als das KG für S damals verspätet kam (ich hab ja das erste halbe Jahr aufgrund eines Bearbeitungsfehlers gar nichts bekommen), stand - soweit ich mich erinnern kann - auch nur auf dem Bescheid, dass es rückwirkend gültig ist. Und wenn ich mich ebenfalls richtig erinnere, wurde der noch nicht gezahlte Betrag unabhängig von der ersten KG-Zahlung überwiesen.

Ebenso verhielt es sich letztes Jahr mit meiner Opferentschädigung. Der Bescheid galt rückwirkend, allerdings stand dort dann auch, dass es eine Rückzahlung gibt. Die kam gleich nach dem Bescheid, ebenfalls unabhängig von meiner ersten Rentenzahlung im August.

 
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