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Geschrieben von mama.frosch am 15.05.2013, 10:45 Uhr

kind gegen tür gerannt, zarge kaputt - kann man das der versicherung melden?

argh
mein sohn und sein freund, beide 10, haben getobt und wollten quasi im rennen die tür öffnen, allerdings waren die beine schneller als die tür so dass sie die tür im prinzip fast aufgedrückt haben. dabei ist die zarge rausgebrochen.

funktionell ist das jetzt nicht schlimm, aber spätestens bei einem auszug irgendwann muss das ja repariert sein.

übernimmt sowas die haftpflicht??

besten dank schon mal!

 
10 Antworten:

Re: kind gegen tür gerannt, zarge kaputt - kann man das der versicherung melden?

Antwort von Pamo am 15.05.2013, 10:52 Uhr

wenn DEIN Kind EURE Türzarge kaputt gemacht hat: DEINE Versicherung zahlt nicht

wenn es das andere Kind war, dann dürfte die Privathaftpflicht seiner Eltern zahlen

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Re: kind gegen tür gerannt, zarge kaputt - kann man das der versicherung melden?

Antwort von heini1712 am 15.05.2013, 10:54 Uhr

Hallo,
die Versicherung des anderen Kindes könnte es übernehmen, wenn es mitversichert ist, bei den Eltern. Wir haben so eine Versicherung, wo auch Kinder Haftpflicht versichert sind.

Lg Gitte

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Re: kind gegen tür gerannt, zarge kaputt - kann man das der versicherung melden?

Antwort von Hase67 am 15.05.2013, 10:59 Uhr

Na ja, die Tür gehört dir ja nicht, oder? Sie gehört doch dem Vermieter. Deshalb würde ich das auf jeden Fall der Haftpflicht melden - die sollte das auch übernehmen.

LG

Nicole

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Re: kind gegen tür gerannt, zarge kaputt - kann man das der versicherung melden?

Antwort von mama.frosch am 15.05.2013, 11:01 Uhr

nee, ist nicht unsere, ist eine mietwohnung.

werde nachher mal mit meiner freundin reden ob ihr sohn bei ihr in der haftpflicht drin ist.

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Re: kind gegen tür gerannt, zarge kaputt - kann man das der versicherung melden?

Antwort von Birgit67 am 15.05.2013, 11:18 Uhr

sprich mit Deiner Haftpflichtversicherung. im Regelfall wollen sie einen Kostenvoranschlag und dann entscheiden sie ob die ganze Sache oder nur ein Teil gezahlt wird.

Dabei ist es völlig egal ob es Dein Sohn oder der Freund war - denn Beschädigt wurde ja das Eigentum des Vermieters und nicht euer eigenes.

Als bei uns sämtliche Rollladenbänder gerissen sind haben wir das auch der Haftpflicht gemeldet und die haben die Kosten übernommen.

Gruß Birgit

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Re: kind gegen tür gerannt, zarge kaputt - kann man das der versicherung melden?

Antwort von Tristania1704 am 15.05.2013, 13:02 Uhr

Hatten das gleiche Problem. Meine Versicherung (Haftpflicht in der mein Sohn mit drin steht) hat das übernommen da die Tür dem Vermieter gehört und nicht mir (Mietwohnung). Frag Deine Haftpflicht am besten mal.

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Re: kind gegen tür gerannt, zarge kaputt - kann man das der versicherung melden?

Antwort von Luni2701 am 15.05.2013, 13:30 Uhr

da die tür nicht dir gehört sondern dem vermieter übernimmt eure Haftpflicht die reparatur. Solltest du aber jetzt melden und nicht erst irgendwann bei einem evtl. auszug.

Etwas ähnliches hatten wir auch und die versicherung hat anstandslos die sache vom vermieter bezahlt.

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Re: kind gegen tür gerannt, zarge kaputt - kann man das der versicherung melden?

Antwort von Zzina am 15.05.2013, 19:51 Uhr

da die Zarge mit der Wohnung fest verbunden ist und ihr die Wohnung gemietet habt, ist Eure Haftpflichversicherung der richtige Ansprechpartner,
aber zeitnah und nicht erst beim Auszug :o)


Unglücke passieren mal, Hauptsache ist das die Beine heil geblieben sind

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Kind versichert?

Antwort von Laufente123 am 15.05.2013, 21:27 Uhr

Bei einer Bekannten war es so, dass das Kind nicht mitversichert war (da unter xx Jahre) und somit zahlte die Versicherung nicht. Leider hatte sie alles ehrlich gemeldet.
Also im Zweifelsfalls ist die Bekannte gegen die Türe gerannt oder Du bist gestolpert?

Servus
Laufente

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Re: Kind versichert? es steht doch

Antwort von Zzina am 16.05.2013, 10:44 Uhr

im ersten Posting das das Kind 10 Jahre alt ist !

und zum nächsten bin ich immer wieder verwundert, wie man ganz locker auch öffentlich zum Versicherungsbetrug aufruft.

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