Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Jeckyll am 14.05.2013, 19:49 Uhr

wie formuliere ich das am besten?

ich versuche mein Problem so knapp wie möglich zu erzählen:

Vor drei Jahren fing ich bei meinem neuen AG, öffentlicher Dienst, an. Der stufte mich (ohne dass ich wusste dass das nicht rechtens war) in eine niedrigere Tarifstufe ein. Durch Zufall bekam ich vor über einem halben Jahr mit, dass ich eigentlich in eine höhere Stufe gehöre und habe den Ag gebeten dies zu korrigieren. Er machte das nicht, mit der Aussage, dass es aufgrund der Ausschlussfristen in den Tarifverteägen nicht ginge mich im Nachhinhein hochzustufen. Er wäre aber bereit mir als "mitarbeiterbindende Maßnahme" (Fachkräftemangel) die Hälfte der verlorenen Stufe als Zulage zu gweähren.

Jetzt kam heraus, dass man sehr wohl die Einstufung nachträglich ändern kann, die Ausschlussfristen gelten für die Rückzahlung. Jetzt sagtre mir der AG, dass er mikch zwar rückwirkend höher einstufen wird (Rückzahlung ist aus komplizierten Gründen nicht möglich, das würde den rahmen hier sprengen), er aber dann die "geschenkte Zulage" der letzten fünf Monate wieder haben will.

Wahrscheinlich ist das eine Sache von Recht haben und Recht bekommen, aber ich möchte dem AG doch schon sagen, dass ich es nicht fair finde, wenn er über die letzten drei Jahre fast 4000Euro brutto durch die falsche Einstufung gespart hat und jetzt auch noch die 250 Euro Zulage wieder haben will. Nur wie schreibe ich das?

Jeckyll

 
12 Antworten:

Re: wie formuliere ich das am besten?

Antwort von wolfsfrau am 14.05.2013, 19:52 Uhr

Hallo,

habe gerade wenig Zeit, aber erstmal soviel: wie ist euer Personalrat? Der müsste dabei auch weiterhelfen können.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Personalrat kann man in der Tonne rauchen!!!

Antwort von Jeckyll am 14.05.2013, 20:03 Uhr

der hätte meine Eistufung zu Arbeitsbeginn prüfen müssen, hat er aber nicht oder ihm ist die Falscheinstufung nicht aufgefallen. Als ich vor einem halben Jahr um Hilfe forderte kam nur ein schreibn zurück "wir haben im Moment viel zu tun, wir fragen mal nach, haben auch keine Ahnung was wir tun sollen". Die kann man also nicht gebrauchen

Jeckykk

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Personalrat kann man in der Tonne rauchen!!!

Antwort von wolfsfrau am 14.05.2013, 21:08 Uhr

So, bin wieder da.
Wir hatten so was ähnliches bei uns: eine Kollegin hätte eine Zulage erhalten sollen und müssen und aus irgendwelchen Gründen ist das nicht gemacht worden.
Gemerkt wurde das erst ein Jahr später.

Sie wurde dann damit abgespeist, dass sie es hätte merken müssen und deshalb eine Mitschuld trägt, eine Nachzahlung deshalb auch für die 6-Monatsfrist nicht möglich sei. Nun denn, sie hat es abgenickt.
Hätte sie aber nicht.

Ich würde einen möglichst kurzen und sachlichen Brief schreiben und darauf hinweisen, dass du für das letzte halbe Jahr eine Nachzahlung haben möchtest.
Wenn du weiter gehen möchtest, könntest du wahrscheinlich sogar ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens sechs Monate zurückrechnen.

Da ist dann nur die Frage, ob du durchziehen kannst und willst.

Ich weiß von meinem Chef (kenne ihn mittlerweile aber in- und auswendig, bin fast 25 Jahre dort und zwar nicht seine rechte, aber seine linke Hand), dass er zwar unwirsch reagiert, im Zweifelsfall aber eher Achtung vor Mitarbeitern hat, die nicht alles mit sich machen lassen.

Achso - und was den finanziellen Schaden angeht: ihr habt wahrscheinlich eine Vermögenseigenschadenversicherung, die für solche Fälle einspringt. Es gibt da zwar auch Eigenanteile - je nach Vertrag - aber ein großer Teil der Summe wäre abgedeckt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Personalrat kann man in der Tonne rauchen!!!

Antwort von wolfsfrau am 14.05.2013, 21:08 Uhr

So, bin wieder da.
Wir hatten so was ähnliches bei uns: eine Kollegin hätte eine Zulage erhalten sollen und müssen und aus irgendwelchen Gründen ist das nicht gemacht worden.
Gemerkt wurde das erst ein Jahr später.

Sie wurde dann damit abgespeist, dass sie es hätte merken müssen und deshalb eine Mitschuld trägt, eine Nachzahlung deshalb auch für die 6-Monatsfrist nicht möglich sei. Nun denn, sie hat es abgenickt.
Hätte sie aber nicht.

Ich würde einen möglichst kurzen und sachlichen Brief schreiben und darauf hinweisen, dass du für das letzte halbe Jahr eine Nachzahlung haben möchtest.
Wenn du weiter gehen möchtest, könntest du wahrscheinlich sogar ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens sechs Monate zurückrechnen.

Da ist dann nur die Frage, ob du durchziehen kannst und willst.

Ich weiß von meinem Chef (kenne ihn mittlerweile aber in- und auswendig, bin fast 25 Jahre dort und zwar nicht seine rechte, aber seine linke Hand), dass er zwar unwirsch reagiert, im Zweifelsfall aber eher Achtung vor Mitarbeitern hat, die nicht alles mit sich machen lassen.

Achso - und was den finanziellen Schaden angeht: ihr habt wahrscheinlich eine Vermögenseigenschadenversicherung, die für solche Fälle einspringt. Es gibt da zwar auch Eigenanteile - je nach Vertrag - aber ein großer Teil der Summe wäre abgedeckt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Personalrat kann man in der Tonne rauchen!!!

Antwort von wolfsfrau am 14.05.2013, 21:08 Uhr

So, bin wieder da.
Wir hatten so was ähnliches bei uns: eine Kollegin hätte eine Zulage erhalten sollen und müssen und aus irgendwelchen Gründen ist das nicht gemacht worden.
Gemerkt wurde das erst ein Jahr später.

Sie wurde dann damit abgespeist, dass sie es hätte merken müssen und deshalb eine Mitschuld trägt, eine Nachzahlung deshalb auch für die 6-Monatsfrist nicht möglich sei. Nun denn, sie hat es abgenickt.
Hätte sie aber nicht.

Ich würde einen möglichst kurzen und sachlichen Brief schreiben und darauf hinweisen, dass du für das letzte halbe Jahr eine Nachzahlung haben möchtest.
Wenn du weiter gehen möchtest, könntest du wahrscheinlich sogar ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens sechs Monate zurückrechnen.

Da ist dann nur die Frage, ob du durchziehen kannst und willst.

Ich weiß von meinem Chef (kenne ihn mittlerweile aber in- und auswendig, bin fast 25 Jahre dort und zwar nicht seine rechte, aber seine linke Hand), dass er zwar unwirsch reagiert, im Zweifelsfall aber eher Achtung vor Mitarbeitern hat, die nicht alles mit sich machen lassen.

Achso - und was den finanziellen Schaden angeht: ihr habt wahrscheinlich eine Vermögenseigenschadenversicherung, die für solche Fälle einspringt. Es gibt da zwar auch Eigenanteile - je nach Vertrag - aber ein großer Teil der Summe wäre abgedeckt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: doppelte kann man nicht löschen, oder?

Antwort von wolfsfrau am 14.05.2013, 21:18 Uhr

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Es geht nicht um die Rueckzahlung

Antwort von Jeckyll am 14.05.2013, 21:44 Uhr

Die ist aus komplizierten Gruenden wirklich nicht moeglich. Ich moechte nicht auch noch die Zulage zurueck zählen muessen, weil dass das i tuepfelchen der unfairness waere.

Ich glaube auch, dass ich rechtlich gesehen keinen Grund habe das durch zu bekommen. Will aber an die Vernunft und das Gewissen des AG appelieren. WEISS nur nicht wie schreiben ohne zu zeigen WIE angepisst ich bin

Jeckyll

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: wie formuliere ich das am besten?

Antwort von Ebba am 15.05.2013, 7:36 Uhr

Vielleicht kannst du etwas wie das hier schreiben. Aber ob's hilft?

Betr.: Eingruppierung in Vergütungegruppe....

Sehr geehrte ...

wie ihen bekannt ist war ich von Beginn meiner Tätigkeit an irrtümlich in die falsche Vergütungsgruppe .... statt in ..... Bedauerlicherweise kommt eine rückwirkende Eingruppierung nur ab dem ... in Betracht.
Durch die falsche Eingruppierung ist mir ein Schaden in Höhe von mindestens .... entstanden (Reduzierte Rentenansprüche habe ich insoweit noch gar nicht berechnet), Ihre Behörde hat hierdurch im Gegenzug einen finanziellen Vorteil in mindestens der gleichen Höhe erlangt.
Nunmehr werde ich aufgefordert die mir zugesagte Zulage in Höhe von .... für den Zeitraum vom ... bis ... an Sie zurückzuzahlen.
Ich empfinde dieses im Hinblick auf die Gesamtumstände als große Ungerechtigkeit und möchte Sie daher bitten, auf die Rückzahlung zu verzichten. Ihrer - hoffentlich positiven - Stellungnahme sehe ich bis zum ... entgegen.

Mit freundl. Grüßen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: doppelte kann man nicht löschen, oder?

Antwort von Pamo am 15.05.2013, 9:19 Uhr

Leider nein.

Aber die Formulierung "In der Tonne rauchen" ist sowieso herrlich. Eine Kreuzung aus: "In die Tonne drücken" und "In der Pfeife rauchen"?

PS: Den Briefvorschlag finde ich gut, allerdings würde ich davon absehen, Formulierungen wie "ungerecht" zu benutzen. Lieber "gesetzeswidrig" oder "ungleiche Behandlung" oder sowas. Bitte keine Emotionen, dafür gibts kein Geld und keinen Einstufung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: doppelte kann man nicht löschen, oder?

Antwort von Ebba am 15.05.2013, 9:33 Uhr

Es ist ja leider nicht gesetzwidrig und auch kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrds., sonst könnte sie ihre Forderungen ja durchsetzen. Darum der Griff in die Emotionenkiste. Etwas anderes bleibt ihr m.E. kaum.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: doppelte kann man nicht löschen, oder?

Antwort von Pamo am 15.05.2013, 9:37 Uhr

Gut, dann würde ich eher die Formulierung "Ich bitte höflich um..." wählen.

Die Emotionenkiste bewirkt oft das Gegenteil, nämlich

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

vielen Dank für Eure Hilfe...

Antwort von Jeckyll am 15.05.2013, 13:28 Uhr

... ich werde jetzt versuchen, den "Streit" sachlich zu lösen. Eure Ratschläge haben mir da schon sehr geholfen.
Danke euch.

Jeckyll

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.