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Geschrieben von rochen am 05.05.2010, 17:26 Uhr

kein unterschied

hier gehts nur um die fahrtrichtung, nicht um die minuten!

§ 12 Abs. 4 StVO
"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.[...]"

wenn du das befolgst, solltest du immer in fahrtrichtung halten, bzw parken... es sei denn, du faehrst konstant rueckwaerts.

 
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