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von Kalleleo  am 17.11.2013, 18:36 Uhr

Ja,das würde ich unbedingt.

Gerade weil sie die Verfügungsgewalt in Gesundheitsfragen hat,muss sie erreichbar sein.
Ich habe zwei Schwestern.
Beide haben geistige Behinderungen und jeweils eine gesetzliche Betreuerin.
Eine arbeitet bei einem sozialen Träger und wir können eine Vertretung erreichen wenn sie krank oder im Urlaub ist.
Die andere Betreuerin ist eine freie Mitarbeiterin.
Die Richterin am Familiengericht hat explizit darauf hingewiesen das sie erreichbar sein muss.

 
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