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von Leena  am 17.11.2013, 18:51 Uhr

Heikle Frage zur gerichtlich festgelegten Betreuung

Das tut mir sehr leid. :-(

Ich kenne mich mit der Materie spontan so gar nicht aus, aber nach allem, was ich auf Internetseiten zum Thema Anforderungsprofil und Erreichbarkeit von Berufsbetreuern finden, muss der Betreuer (über Festnetz, Rufumleitung, AB, Handy, Fax, Mail etc.) "zumindest tagsüber zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar sein". "Betreute und andere Kontaktpersonen (z. B. Kliniken, Gerichte, Betreuungsbehörden, Heime etc.) sollten die Möglichkeit haben, den/die Betreuer/in während der üblichen Geschäftszeiten zu erreichen."

Es gibt offensichtlich etliche Betreuer, die ihre Aufgabe und ihre Pflichten anders wahrnehmen, aber gesetzlich dürfte der Berufsbetreuerin Deiner alten Dame wohl eher nichts zu wollen sein.

Ich fürchte also, es würde potentiell eher nichts bringen, sich beim zuständigen Amtsgericht zu beschweren...

Alles Gute für Eure Nacht, wie auch immer sie weitergehen wird.

LG, L.

 
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