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Geschrieben von Hannehoch6 am 08.11.2011, 4:58 Uhr

JETZT meine Strafe fürs Lästern... mein Chef....

Hallo,

schau mal hier... http://www.arbeitsratgeber.com/arbeitnehmerhaftung-0321.html.
normaler Fahrlässigkeit musst du deinen Beitrag zur Schadenswiedergutmachung schon leisten aber das hängt von vielen Faktoren ab.

Menschlich fände ich es eine Sauerei, wenn der Chef auf die "Peanuts" bestehen würde.

Sollte dein Gehalt nicht die Höhe haben, die bei eigenverantwortlicher Tätigkeit üblich ist, kannst du auf eine Gehaltserhöhung im Rahmen der Schadenswiedergutmachung pochen.

Über solche Chefs kann man nur den Kopf schüttel.

 
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