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von FrauKrause  am 06.11.2011, 17:13 Uhr

Thema Stalking mit Todesfolge....Es hat sich nichts geändert....

'Seit 2007 (!) gibt es dieses Antistalkinggesetz (ENDLICH!):

http://www.fairness-stiftung.de/pdf/StalkingGesetz01.pdf

Und warum wurde hier nicht in angemessener Weise geholfen:

http://www.24pr.de/article/Junge+Frau+faellt+offenbar+Internetbekanntschaft+zum+Opfer/144336.htm

Warum wird das Gesetz nicht umgesetzt? Ist das Beschützen von Stalking-Opfern DOCH zu teuer???

fragt sich

FrauKrause

 
3 Antworten:

Re: Thema Stalking mit Todesfolge....Es hat sich nichts geändert....

Antwort von fiammetta am 06.11.2011, 17:30 Uhr

Hi,

ganz schlimm, keine Frage!

Das Problem dürfte, wie so oft sein, dass es darauf ankommt, wie eloquent das Opfer sein Martyrium schildern kann und ob es dafür Belege, d.h. Zeuge und eine Aufstellung der Taten hat. Anderenfalls kommt doch klassischerweise immer erst einmal ein gönnerhaftes "Was wollen Sie denn, junge Frau, der hat halt `was für Sie übrig. Übergehen Sie das doch einfach, sooo schlim wird`s schon nicht sein" und ähnliches Blabla. Solange hier keine sonstigen Straftaten wie z.B. Nötigung, Verleumdung usw. nachweisbar vorliegen, kann die Polizei im Allgemeinen auch nicht eingreifen. Die wenigsten Opfer wenden sich auch an einen RA. Man kann durchaus ein Schreiben aufsetzen lassen, in dem die Taten unter Einbeziehung der jeweiligen Paragraphen und Strafsätzen gelistet werden. Dazu die Ankündigung, das Ganze strafrechtlich verfolgen zu lassen. Wir hatten das Vergnügen mit der Ex meines Herrn Gatten. Nach dem Brief, der ihr bewußt per Einschreiben am Samstag Morgen in Anwesenheit ihres eigenen Gattens zugestellt wurde, war dann endlich Ruhe. Ich gebe allerdings zu, dass das auch kein 100% Mittel ist, denn so mancher Stalker ist definitiv nicht nur meschugge, sondern richtig irre.

LG

Fiammetta

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Re: Thema Stalking mit Todesfolge....Es hat sich nichts geändert....

Antwort von FrauKrause am 06.11.2011, 17:37 Uhr

Ich selbst habe vor einer halben Ewigkeit mal von dem Beamten zu hören bekommen: "Der kann viel erzählen, der muss das erstmal machen bzw. versuchen (und JA, er hat ES später auch versucht, es war schlimm), erst dann können wir was tun.... Und der war leider irre.... Ich hatte Glück und ein guter Freund half mir...

Irgendwann in 2007 kam dann dieses neue Gesetz zum Tragen. Geändert hat sich leider leider aber anscheinend nicht viel. Ich weiß, es IST schwierig, die Gefahr zu beweisen.... Ein geschildertes "Gefühl" (was aber oft nicht trügt) reicht wohl nicht aus...

Die Frau sowie ihr Kind tun mir nur leid

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Re: Thema Stalking mit Todesfolge....Es hat sich nichts geändert....

Antwort von Tanny_2502 am 06.11.2011, 18:42 Uhr

Ich habe es im engsten Familienkreis.
Trotz Kontaktverbot, Einstweiligen Verfügung etc.pp. Es hat NICHTS geholfen. Und es war weit nach 2007.
Es dauert noch immer an, mittlerweile sind es 3 JAHRE.

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