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Geschrieben von Felica am 29.01.2019, 15:23 Uhr

Immobilienmakler - Kriterien

Das liegt nicht an dem Bundesland sondern daran was im Vorfeld abgemacht wird. In der regel zahlt der, der den Auftrag gibt. Wenn ich also als Hausbesitzer einen Makler damit beauftrage das er sich um einen Käufer kümmert, dann zahle ich als Verkäufer. Außer eben ich setze vorher fest das das auf den Käufer übertragen wird. Wird dann aber entsprechend beim Kaufpreis mit berücksichtigt.

Beauftrage ich als Interessent einen Makler damit, das er sich auf den markt umschaut welche Häuser angeboten werden, zahle ich in dem Falle eben die Gebühr.

Geht das ganze über privat, zahlen weder Verkäufer noch Käufer. bei dem was so mancher Makler an Einsatz zeigt, der für beide bessere Teil in vielen Fällen. Vom zeitlichen Aufwand jetzt mal dann abgesehen.

 
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