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Geschrieben von jennysmum am 15.07.2014, 20:10 Uhr

Hetzjagd

Wenn Dein Kind unter der Situation leidet, kannst Du beim Familiengericht den Antrag stellen, dass Du auch gegen den Willen des Vaters umziehen darfst.
Das Gericht wird dann prüfen, ob Dein Kind so leidet, dass ein Umzug unumgänglich ist. Und das stimmt dann auch zu.
Solltest nur Du unzufrieden sein, dann kannst Du nicht gegen den Willen des Vaters umziehen, wenn IHR BEIDE das Aufenthaltsbestimmungsrecht habt.
Manchmal hat aber nur der das Aufenthaltsbestimmungsrecht, bei dem das Kind lebt.Schau mal nach, ob das bei Euch der Fall ist. Und in dem Falle darf ohne Zustimmung des anderen Elternteiles umgezogen werden.

 
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