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Geschrieben von Trini am 28.04.2021, 13:45 Uhr

Grad der Behinderung

Einseitige Taubheit gibt wohl tatsächlich 20 %.
Weitere 20 % wären aber wegen des PTBS drin.
Also Einspruch ist durchaus berechtigt.

https://drweiglundpartner.de/schwerbehinderung/

Ob es sich unter 50 % loht, sich "gleichstellen" zu lassen, kannst du da ja mal nachlesen:


https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/05_Gleichstellung/Gleichstellung_node.html;jsessionid=87D7C8BE225231B484A3F95415940AFE.1_cid345#step1

Trini

 
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