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von Pebbie  am 28.04.2021, 13:39 Uhr

Grad der Behinderung

Ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen.
Bei 20% bekommt man keinerlei Vergünstigungen. Erst ab 30% hat man Vorteile was die Beschäftigung angeht.

Ich habe mich vor einiger Zeit mit dem Amt gestritten. Hat bei mir nichts gebracht, ich habe allerdings auch 60% G.

Schaut noch einmal nach neuen Arztberichten und kündigt den Ärzten die vom Versorgungsamt nach Berichten angeschrieben werden an, das da etwas kommt.

Ich drücke die Daumen !!!

 
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