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Geschrieben von Romys-mama am 28.04.2021, 13:11 Uhr

Grad der Behinderung

Hallo,

mein wurde Opfer eines versuchten Totschlages.
Nach einigen OPs aufgrund von einer Blutung im Hirn und Taubheit hat er heute den Bescheid bekommen, dass er einen Grad der Behinderung von 20% zugesprochen bekommen hat.
Dies ergeht aus der Taubheit einseitig und einigen seelischen Problemen die aus dem Vorfall resultieren...
Lohnt es sich in Widerspruch zu gehen? Für mich ist das alles „leider“ Neuland...
Und was muss ich nun tun mit dem Bescheid? Bekommt das der Arbeitgeber?


Vielen Dank und viele Grüße

 
16 Antworten:

Re: Grad der Behinderung

Antwort von Pebbie am 28.04.2021, 13:39 Uhr

Ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen.
Bei 20% bekommt man keinerlei Vergünstigungen. Erst ab 30% hat man Vorteile was die Beschäftigung angeht.

Ich habe mich vor einiger Zeit mit dem Amt gestritten. Hat bei mir nichts gebracht, ich habe allerdings auch 60% G.

Schaut noch einmal nach neuen Arztberichten und kündigt den Ärzten die vom Versorgungsamt nach Berichten angeschrieben werden an, das da etwas kommt.

Ich drücke die Daumen !!!

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Re: Grad der Behinderung

Antwort von Port am 28.04.2021, 13:44 Uhr

Ihr könnt Widerspruch einlegen. Dafür würde ich in den VdK eintreten, kostet 6,90 €/Monat und die helfen bei der Begründung.

Wie meinst Du das, ob der Arbeitgeber den Bescheid bekommt? Automatisch bekommt er ihn nicht und bei einem GdB von 20 braucht Ihr den Bescheid nicht abgeben, weil es keine Vorteile für den Arbeitnehmer hat.

Bei einem GdB ab 30 kann man beim Arbeitsamt einen Antrag auf Gleichstellung stellen, wenn der positiv beschieden wird, dann bringt es insofern was, den Bescheid dem Arbeitgeber zu übermitteln, weil man dann bei eventuell im Raum stehender Kündigung behandelt wird als hätte man GdB 50. Das war jetzt vereinfacht ausgedrückt. Ab GdB 50 steht einem ein Schwerbehindertenausweis und z.B. 5 Tage mehr Urlaub zu. Die Urlaubsregelung gilt aber nicht für Gleichstellung.

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Re: Grad der Behinderung

Antwort von Trini am 28.04.2021, 13:45 Uhr

Einseitige Taubheit gibt wohl tatsächlich 20 %.
Weitere 20 % wären aber wegen des PTBS drin.
Also Einspruch ist durchaus berechtigt.

https://drweiglundpartner.de/schwerbehinderung/

Ob es sich unter 50 % loht, sich "gleichstellen" zu lassen, kannst du da ja mal nachlesen:


https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/05_Gleichstellung/Gleichstellung_node.html;jsessionid=87D7C8BE225231B484A3F95415940AFE.1_cid345#step1

Trini

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Re: Grad der Behinderung

Antwort von Berlin! am 28.04.2021, 13:50 Uhr

Blöde Antwort: ob es sich gelohnt hat, weißt Du erst hinterher.
Aber wenn Du keinen Widerspruch erhebst, dann passiert garantiert nichts.

Also: klar erhebt ihr Widerspruch!

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Re: Grad der Behinderung

Antwort von Einstein2.0 am 28.04.2021, 14:02 Uhr

30 mit dem Zusatz dass man eine dauerhafte Bewegungseinschränkung hat, dann ist man auch gleichgestellt.
Man kann die Diagnosen nicht addieren, deshalb hat sie wohl auch „nur“ 20.
Allerdings lohnt sich in dem Zusammenhang ein Widerspruch.

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Re: Grad der Behinderung

Antwort von 3wildehühner am 28.04.2021, 14:18 Uhr

Mit GdB 20 gibt es genau nichts.
Ich hatte das zuerst auch nur anerkannt bekommen.
Ich bin gehbehindert.
Damals hatte ich aber zuerst keine Kraft, dafür zu kämpfen, weil ich noch OP´s hatte.
Dann bin ich in den VDK eingetreten.
Ich habe dann mit Hilfe des VDK nach einiger Zeit einen Verschlimmerungsantrag gestellt; ich hatte beim ersten Antrag meine Schwerhörigkeit nicht mit angegeben, weil ich dachte, diese ist zu gering.
Der VDK hat mir alles ausgefüllt und den Antrag auch abgeschickt.
Daraufhin erhielt ich GdB 30.
Das war deutlich zu wenig; das meinte auch der VDK.
Deshalb hat der VDK Widerspruch eingereicht und um eine ärztliche Untersuchung gebeten.
Das passierte dann auch tatsächlich und nach der Untersuchung bekam ich dann GdB mit Merkzeichen G.
Kämpfen lohnt sich also!
Vielleicht kann dein Mann sich auch an den Weißen Ring wenden? Die helfen Gewaltopfern und kennen such damit aus.

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Re: Grad der Behinderung

Antwort von renate48 am 28.04.2021, 14:32 Uhr

" Dafür würde ich in den VdK eintreten, kostet 6,90 €/Monat und die helfen bei der Begründung."
Und wenn es sein muß, helfen die auch bei Gerichtsverfahren.

Haben wir seinerzeit auch sehr geholfen .

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Re: Grad der Behinderung

Antwort von Romys-mama am 28.04.2021, 14:48 Uhr

Wow das ging ja super schnell
Vielen Dank für eure super Tipps!
Habe mich schon an den VdK gewandt.

Ich danke euch

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Re: Grad der Behinderung

Antwort von Detektiv007 am 28.04.2021, 14:50 Uhr

Widerspruch lohnt da auf jeden Fall

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Re: Grad der Behinderung

Antwort von Felica am 28.04.2021, 20:16 Uhr

Ja, lohnt. Immer dran bleiben. Lasst euch da von Fachleuten beraten, zB Vdk

Daumen sind gedrückt.

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Re: Grad der Behinderung

Antwort von leonessa am 28.04.2021, 23:35 Uhr

Ich kenne es nur für meine Tochter - Autistin. Läuft ja gerade alles über Telefon und online. Bekamen zuerst GdB 30.

Nach Einspruch und neuem Gutachten (Schulpsychiologin, Therapeuten, KInderpsychiater, Psychologe, Schulbegleiter,.... , ) bekamen wir GdB 50. Die Beurteilung fand über Telefon (mit vorherigen Gutachten) statt. Tochter musste am Tag der Beurteilung anwesend sein und auch per Telefon Gespräche führen.

Für die Beurteilung hatte sie eben einen "guten" Tag . War also so wie immer normal seltsam... ;.( - insgesamt eher zu gut....

Trotzdem für andere eher unauffällig.... Wie gesagt nach Einspruch und Beurteilung an einem sonst gewöhnlichen Tag - GdB 50.... Der Gesprächstermin war dann doch sehr aufschlussreich...

Aber es gibt eben auch völlig unauffällige Tage - wenn an einem solchen Tag der MdK kommt... Der sieht ja nur den Moment und man muss dann an den anderen Tagen zurechtkommen - also IMMER Einspruch!!! Siehe oben....



LG, Leonessa

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Re: Grad der Behinderung

Antwort von Ellert am 29.04.2021, 6:56 Uhr

huhu

ich würde versuchen über den VdK Hilfe zu bekommen
denn diese kennen sich damit aus
von 20% hat man leider nichts...

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Re: Grad der Behinderung

Antwort von renate48 am 29.04.2021, 9:13 Uhr

hat sie ja schon gemacht - siehe oben....

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Re: Grad der Behinderung

Antwort von Badefrosch am 29.04.2021, 17:55 Uhr

Ich würde es immer versuchen mit Widerspruch.

Richtig was haben, hat man mit 50%, ab da gibt es einen Ausweis.
Sammelt alle Arztberichte, Gutachten usw.

Vielleicht noch Pflegrad beantragen bei der Pflegekasse. Ab Grad 2 gibt es Pflegegeld, aber ab Grad 1 die Pflegebox (Masken, Desinfektionsmittel usw.) und 4.000 Euro Zuschuss zum ggf. behindertengerechten Umbau.

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Re: Grad der Behinderung

Antwort von heli89 am 30.04.2021, 15:56 Uhr

Zur Taubheit kann ich nicht viel sagen. Aber ich habe aufgrund der Psyche 30% bekommen, und das hat mir bei der Verbeamtung den Allerwertesten gerettet, weil ich somit eine Gleichstellung erwirken konnte. Andere besondere Vorteile habe ich nicht, das ist dann erst ab 50% der Fall. Meine persönliche Erfahrung ist, ein Widerspruch schadet nicht.

Den Bescheid kann er dem Arbeitgeber geben, ist halt nur die Frage, ob er dann was davon hat. Verpflichtet dazu ist man nicht.

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Ergänzung

Antwort von Port am 01.05.2021, 7:53 Uhr

Ich habe gerade Ärger mit meiner Krankenkasse und muss Widerspruch einlegen. Dazu habe ich den VdK angerufen. Damit sie tätig werden, zahle ich einmalig 22 Euro. Es bleibt also nicht beim Mitgliedsbeitrag. Das war mir neu.

Vor 2 Jahren hatte ich einen Widerspruch wegen Schwerbehindertenausweis und bin in einen anderen Verband eingetreten (SoVD Sozialverband Deutschland e.V.), gleicher Mitgliedsbeitrag, damals habe ich nichts bezahlt für deren Arbeit. War aber auch nicht zufrieden und bin wieder ausgetreten, muss den Beitrag aber noch bis Jahresende zahlen.

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