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Geschrieben von Port am 01.05.2021, 7:53 Uhr

Ergänzung

Ich habe gerade Ärger mit meiner Krankenkasse und muss Widerspruch einlegen. Dazu habe ich den VdK angerufen. Damit sie tätig werden, zahle ich einmalig 22 Euro. Es bleibt also nicht beim Mitgliedsbeitrag. Das war mir neu.

Vor 2 Jahren hatte ich einen Widerspruch wegen Schwerbehindertenausweis und bin in einen anderen Verband eingetreten (SoVD Sozialverband Deutschland e.V.), gleicher Mitgliedsbeitrag, damals habe ich nichts bezahlt für deren Arbeit. War aber auch nicht zufrieden und bin wieder ausgetreten, muss den Beitrag aber noch bis Jahresende zahlen.

 
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