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Geschrieben von Port am 28.04.2021, 13:44 Uhr

Grad der Behinderung

Ihr könnt Widerspruch einlegen. Dafür würde ich in den VdK eintreten, kostet 6,90 €/Monat und die helfen bei der Begründung.

Wie meinst Du das, ob der Arbeitgeber den Bescheid bekommt? Automatisch bekommt er ihn nicht und bei einem GdB von 20 braucht Ihr den Bescheid nicht abgeben, weil es keine Vorteile für den Arbeitnehmer hat.

Bei einem GdB ab 30 kann man beim Arbeitsamt einen Antrag auf Gleichstellung stellen, wenn der positiv beschieden wird, dann bringt es insofern was, den Bescheid dem Arbeitgeber zu übermitteln, weil man dann bei eventuell im Raum stehender Kündigung behandelt wird als hätte man GdB 50. Das war jetzt vereinfacht ausgedrückt. Ab GdB 50 steht einem ein Schwerbehindertenausweis und z.B. 5 Tage mehr Urlaub zu. Die Urlaubsregelung gilt aber nicht für Gleichstellung.

 
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