Geschrieben von Safa75 am 19.06.2018, 10:48 Uhr |
Frage zu Kündigungsfrist
Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage.
Wie lange ist die Kündigungsfrist wenn man 4 Jahre in einem Betrieb arbeitet wenn im Vertrag nichts angegeben ist?
Eigentlich wäre die gesetzliche 4 Wochen auf Monatsende oder Mitte des Monats, allerdings verlängern sich diese ja nach Betriebszugehörigkeit....
Freue mich über Antworten
LG
Re: Frage zu Kündigungsfrist
Antwort von golfer am 19.06.2018, 11:33 Uhr
ich deke gestzlich ist dann ausschlaggebend........war 5 jahre im Betrieb und hatte 4 Wochen
Re: Frage zu Kündigungsfrist
Antwort von Safa75 am 19.06.2018, 11:41 Uhr
vielen Dank!!!
Re: Frage zu Kündigungsfrist
Antwort von Shanalou am 19.06.2018, 11:59 Uhr
Das kommt auch auf die Betriebsgröße an.
Re: Frage zu Kündigungsfrist
Antwort von Andrea&Würmchen am 19.06.2018, 12:08 Uhr
Hallo,
nach Auskunft unseres Betriebsrates gilt die gesetzliche Regelung von 4 Wochen. Sollte im Arbeitsvertrag eine andere Regelung getroffen sein (z.B. 3 Monate oder 6 Wochen zum Quartalsende), gilt die Regelung, die Dich besser stellt - also in diesem Fall die gesetzliche Frist v. 4 Wochen. Weitere Aussage war: Die Frist verlängert sich durch Firmenzugehörigkeit nur für den AG, nicht für den AN!
Ich hatte da vor ein paar Wochen aus Interesse mal nachgefragt.
Re: Frage zu Kündigungsfrist
Antwort von Safa75 am 20.06.2018, 10:43 Uhr
klasse vielen vielen Dank!!!!!!
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