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Geschrieben von krueml am 12.01.2007, 21:50 Uhr

Frage bzgl. Rücklastschrift/EC-Zahlung

Hallo,

Ich besitze ein Guthabenkonto was ich in der Regel nutze wenn ich in Deutschland einkaufe. Ich habe im Mai für unter 20 EUR in einem Geschäft eingekauft und mit EC-Karte bezahlt. Nun haben sich bei der Abbuchung an diesem Tag wohl Zahlungen gekreuzt, so dass dieser Betrag zurück ging.

Ich bekam darauf ein Schreiben des Ladens mit der Aufforderung knapp 40 EUR zu überweisen. Das habe ich nicht eingesehen weil ich aus früherer Erfahrung, als ich selbst in einem Laden gejobbt habe, weiss, dass man den Betrag + die Rückbuchungsgebühr von 3 EUR einfach noch mal abbuchen lassen kann. Habe ich denen so geschrieben und nichts mehr gehört.

So und jetzt!!! kommt ein Anwaltsschreiben wo ich zusätzlich zu diesen Kosten auch noch mal 50 EUR Anwaltskosten bezahlen!

Nicht, dass ich das nicht bezahlen könnte aber ich sehe aus Prinzip nicht ein (ich kaufe sowieso JEDE Woche in diesem Laden ein!), dass Kosten tragen soll die absolut unnötig entstanden sind.

Muss ich das Alles bezahlen oder kann ich mich weigern? Habt Ihr schon mal so etwas erlebt? Ich verstehe diesen Aufstand überhaupt nicht....

Viele Grüsse,
Chrissie

 
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