Geschrieben von krueml am 12.01.2007, 21:50 Uhr |
Frage bzgl. Rücklastschrift/EC-Zahlung
Hallo,
Ich besitze ein Guthabenkonto was ich in der Regel nutze wenn ich in Deutschland einkaufe. Ich habe im Mai für unter 20 EUR in einem Geschäft eingekauft und mit EC-Karte bezahlt. Nun haben sich bei der Abbuchung an diesem Tag wohl Zahlungen gekreuzt, so dass dieser Betrag zurück ging.
Ich bekam darauf ein Schreiben des Ladens mit der Aufforderung knapp 40 EUR zu überweisen. Das habe ich nicht eingesehen weil ich aus früherer Erfahrung, als ich selbst in einem Laden gejobbt habe, weiss, dass man den Betrag + die Rückbuchungsgebühr von 3 EUR einfach noch mal abbuchen lassen kann. Habe ich denen so geschrieben und nichts mehr gehört.
So und jetzt!!! kommt ein Anwaltsschreiben wo ich zusätzlich zu diesen Kosten auch noch mal 50 EUR Anwaltskosten bezahlen!
Nicht, dass ich das nicht bezahlen könnte aber ich sehe aus Prinzip nicht ein (ich kaufe sowieso JEDE Woche in diesem Laden ein!), dass Kosten tragen soll die absolut unnötig entstanden sind.
Muss ich das Alles bezahlen oder kann ich mich weigern? Habt Ihr schon mal so etwas erlebt? Ich verstehe diesen Aufstand überhaupt nicht....
Viele Grüsse,
Chrissie
Re: Frage bzgl. Rücklastschrift/EC-Zahlung
Antwort von SusanneZ am 12.01.2007, 23:25 Uhr
Bist du sicher, dass sie den Brief erhalten haben?
Ich persönlich würde mich nochmal telefonisch mit denen in Verbindung setzen, wobei ich an passender Stelle gleich loswerden würde wieviele Euronen sie bereits an mir verdient haben. Ich vermute eher da ist etwas schief gelaufen und sie dachten sie werden dein Geld ohne Anwalt nie kriegen.
LG
@Susanne
Antwort von krueml am 12.01.2007, 23:35 Uhr
Wer wegen 17,50 EUR (effektiver Verlust von Materialwert ca. 7 EUR) einen Anwalt einschaltet, dem ist meiner Meinung nach nicht mehr zu helfen. Sorry aber ich habe kein Verständnis für solche Leute... Schon der erste Brief damals war unverschämt, mit Einschreiben und Allem drum und dran. DA habe ich mir schon an den Kopf gefasst.
Viele Grüsse,
Chrissie
Re: @Susanne
Antwort von SusanneZ am 12.01.2007, 23:50 Uhr
Keine Ahnung, was die für Erfahrungen diesbezüglich gemacht haben oder weshalb auch immer sie so hart drauf sind.
Ich weiß leider nicht, ob du die Anwaltskosten bezahlen musst. Ich denke mal, ein 3maliges versuchen die Lastschrift abzubuchen, ist ihnen zuzumuten. Von daher würde ich die Anwaltskosten nicht überweisen - lediglich zusätzlich die übliche Bearbeitungsgebühr. Ein abgesicherter rechtlicher Rat ist dies allerdings nicht. Ob du jetzt ganz auf stur stellst oder überweist, bleibt dir überlassen.
Wahrscheinlich würde ich mich mit denen dennoch nochmal telefonisch in Verbindung setzen, um das ganze nicht eskalieren zu lassen.
Schau doch mal im Jura-Forum.
LG
@Susanne
Antwort von krueml am 12.01.2007, 23:56 Uhr
Sie haben noch nicht mal VERSUCHT ein zweites Mal einzuziehen. Dann wäre das Ganze gleich erledigt gewesen... Es ist so ein Kaffeeladen der eigentlich selten grössre Beträge einnimmt.
LG,
Chrissie
Re: @Susanne
Antwort von SusanneZ am 13.01.2007, 0:04 Uhr
Ich verstehe deine Wut, nicht dass du das missverstehst. Ich finde es auch sinnlos, dass sie gleich so viel Wind gemacht haben. ABER: Sie haben es nunmal gemacht und nun geht es um den rechtlichen Hintergrund. Müssen sie also nochmal probieren? Wie oft ist zumutbar? Und: ist es gerechtfertigt sofort einen Anwalt einzuschalten und diese Kosten aufzuerlegen.
Zu ersteren vermute ich, dass ein Gericht entscheiden würde, dass bis zu 3mal zumutbar wäre. Somit würde sich letzteres erübrigen. Aber wie gesagt, ich habe keine paragraphengestützte Antwort.
Kopf hoch, ich wäre auch genervt, wenn gleich so viel Aufwand dadurch entsteht. Höchstwahrscheinlich würde ich zum Trotz nie mehr dahin einkaufen gehen *gg*. Aber all dies hilft ja nicht bei der Klärung der eigentlichen Frage.
LG und eine gute sowie entspannte Nacht
Was mir noch einfällt...
Antwort von SusanneZ am 13.01.2007, 0:29 Uhr
...sie müssten doch erstmal mahnen, oder???
Hier auch mal ne Seite dazu: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html
War irgendwie jetzt doch noch neugierig auf eine richtige Antwort *gg*
LG
Ich sitz leider zu oft auf der anderen Seite
Antwort von tinai am 13.01.2007, 9:58 Uhr
Hallo Krueml,
ich kann den Laden sehr gut verstehen. Zum einen kostet uns jede Rücklastschrift 9 Euro - reine Bankspesen. Dazu kommt der Arbeitsaufwand. Denn einfach wieder abbuchen nützt in 99,9 % der Fälle gar nichts. Wenn vorher nichts drauf war, ist nachher nichts drauf, man hat aber die Arbeit noch einmal gehabt und noch einmal 9 Euro obendrauf (gutes Geld dem schlechten hinterher geworfen).
Besonders ärgern mich dann Leute, die auch noch pampig werden, uns beschimpfen, weil wir ihnen wenigstens die Bankspesen anlasten nach dem Motto "eure Schuld".
Krueml ich kann verstehen, dass Du aufgebracht bist, auch wegen der Höhe des Betrags, aber vielleicht denkst Du Dich ein klein wenig in die andere Seite. Zahlungsausfälle nehmen enorm zu und gerade die Kleinbeträge sind schlimm, denn für die lohnt ja meist kein Aufwand mehr, sie summieren sich aber enorm.
Dazu kommt, dass ich im Boden versinken würde, würde ein Lastschrift von mir wegen Unterdeckung zurückgebucht (der Grund ist für die Firma ersichtlich, die dann zurecht Sorge um ihr Geld hat) und ich würde sofort anrufen und sofort bezahlen, gerade wenn ich da regelmäßig (und damit wohl gerne) dort einkaufe.
Grüße Tina
PS
Antwort von tinai am 13.01.2007, 9:59 Uhr
Übrigens lehnen wir es grundsätzlich ab, eine zweite Lastschrift auszuführen, auch wenn Kunden das wünschen. Es ist zu teuer und das Risiko zu groß, dass sie wieder zurück geht.
Sie müssen es selbstverständlich nicht probieren!
Antwort von tinai am 13.01.2007, 10:01 Uhr
denn jeder missglückte Versuch kostet sie 9 Euro (die Lastschrift selbst kostet auch zwsichen 10-30 cent, die kommen auch jedes mal obendrauf).
Es gibt dafür überhaupt keinen Rechtsanspruch und das ist auch gut so, sonst gäbe es nämlich bald keine EC-Karten-annahme mehr.
@tinai
Antwort von krueml am 13.01.2007, 10:37 Uhr
Also hier kostet eine Rücklastschrift 3 EUR - es sei denn, es hätte sich jetzt gerade geändert.
Das mit der Panik ums Geld wegen einer Rückbuchung ist ein bisschen übertrieben. Es gibt nun mal Konten die nur als Guthaben konten laufen und wenn dann mal verschiedene Ein- und Ausgänge laufen, KANN es passieren, das gerade in dem Moment 1 oder 2 EUR zu wenig auf dem Konto sind.
Du würdest also lieber Adressnachforschung machen, Einschreiben versenden und Bearbeitungskosten verlangen anstatt mal eben noch mal abzubuchen? Wenn Du denkst, dass sowieso kein Geld vorhanden ist, dann ist es paradox noch mehr zusätzliche Kosten zu produzieren die Du im Zweifelsfall nicht zurückbekommst (ist ja Deine Meinung, einmal Rücklastschrift = Käufer hat kein Geld).
Ich weiss nicht in welcher Branche Du arbeitest aber da wo ich gearbeitet habe, bzw. nebenbei gejobbt habe, ist das völlig normal. Niemand hätte sich diesen Aufwand gemacht. Übrigens hat man sehr viel Erfolg wenn man die erneute Abbuchung am nächsten Monatsanfang machen lässt. Da haben die meisten Leute Geld auf der Bank. Nur mal so als Tipp von einer "Efahrenen" ;-)
Viele Grüsse,
Chrissie
@tinai
Antwort von SusanneZ am 13.01.2007, 11:17 Uhr
Laut diesem Artikel:
http://www.forium.de/3,24833,25619/Dauerrenner_Lastschriftrueckgabe.htm
ist es der Bank nicht erlaubt, Gebühren zu erheben oder habe ich da etwas falsch verstanden? Vielleicht kannst du mir auf die Sprünge helfen. (Wenn Gebühren dadurch anfallen, würde ich diese Gebühren natürlich dem Konto des Kunden belasten.)
LG