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Geschrieben von IngeA am 24.04.2016, 6:23 Uhr

Flüchtlingskinder haben Vorrang

Das ist ganz einfach:

Das KIND hat einen Rechtsanspruch auf den Platz, nicht die Mutter.
Also können nur Schäden die das Kind durch den nicht gewährten Kita-Platz hat eingeklagt werden. Die Mutter hat keinen Rechtsanspruch.
Blöd sind sie ja nicht, sie wissen schon wie mans macht.

LG Inge

 
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