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Geschrieben von Danyshope am 21.04.2016, 16:03 Uhr

Flüchtlingskinder haben Vorrang

Na, Du hast einen Rechtsanspruch, den du eben notfalls auch einklagen kannst. Fraglich ist dann lediglich, steht dir ein 45 Std Platz zu oder eh nur ein 25-25 Std Platz. je nachdem ob Du arbeitest und wenn ja, in welchem Umfang.

Was Du nicht hast ist einen Anspruch auf einen Platz in deiner Wunsch-Kita.

Hier bekommen in erster Linie die Eltern einen Platz welche es auch benötigen. Wer weniger braucht, muss dann im Zweifel sich mit einem 25 Std Platz zufrieden stellen. oder auf eine Tagesmutter ausweichen. Und damit tut die Gemeinde dem rechtlichen Anspruch genügen. das war aber auch so schon vor der Flüchtlingsproblematik, also nichts neues.

 
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