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Geschrieben von Danyshope am 21.04.2016, 21:27 Uhr

@Danyshope: ganz treffend geschrieben

Den Anspruch hat das Kind. So heißt es auch schon immer. Und eben ab dem 1ten geburtstag. Wie ich auch schon schrieb. Aber eben nur auf einen Betreuungsplatz. das heißt eben nicht das es die Wunsch-KiTa oder -krippe ist wie viele meinen. Sondern jegliche Betreuungsform welche einem angemessen ist. Also eben auch die KiTa welche 5 km weiter weg ist oder eben Tagesmutter. Passt aber eben vielen nicht.

Und wenn man das einfordert, bekommt man es in der Regel auch, ansonsten kann man Mehrkosten die zB eine private Einrichtung kosten würden, eben geltend machen. Aber nicht den Verdienstausfall - das sind völlig verschiedene Dinge. Und eben auch nicht den 45 Std Platz, erst recht dann nicht wenn Mama sogar noch daheim sitzt.

 
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