Geschrieben von Gold-Locke am 06.12.2014, 15:18 Uhr |
ebay
Rechtlich kann ich dir dazu leider nichts genaues sagen. Vermutlich musst du die Tasche nicht zurück nehmen als Privatverkäufer, denke ich.
Ich würde ihr aber des lieben Friedens willen anbieten, dass sie die Tasche auf ihre Kosten zurück schicken kann. Dann stellst du sie eben nochmal ein.
Liebe Grüße, Gold-Locke
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