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Geschrieben von Caot am 15.12.2017, 15:36 Uhr

Dürfen in einem Kostenvoranschlag gutachterliche Bemerkungen stehen,?

Meines Erachtens nach ist ein Kostenvoranschlag ein Kostenvoranschlag und kein Gutachten. Allerdings hätte ich als Handwerker auch die Feuchtigkeitsmessung dort notiert - um mich zu schützen. Das wäre, da die Entfeuchter so eine längere Standzeit haben. Neue Küche und geplante Renovierung sind nicht versicherungsrelevant und haben darauf nichts zu suchen. Ich würde um eine Neuausstellung bitten oder einen anderen Handwerker um einen Kostenvoranschlag bitten. Im Zweifelsfall kommt eh ein Gutachter der Versicherung.

 
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