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Geschrieben von Berlin! am 21.09.2021, 13:52 Uhr

Du irrst

Die Polizei klärt solche Fragen nicht. Kann sie gar nicht.
Wie soll sie auch?

Die Polizei ist ein Organ der Exekutive. Ob hier nun ein Straftatbestand vorliegt oder nicht, ob dieser Grundrechte tangiert oder nicht, das zu klären ist Aufgabe der Judikative.
Und diese Fragen sind nicht immer leicht zu beantworten.

Die Polizei schaut, ob ein geschehen einen Straftatbestand erfüllen KANN. manche Dinge werden aber nur auf Antrag verfolgt.
Und die Polizei ist zuständig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. das hier gezeigte ist duchaus geeignet, diese beiden Dinge zu stören. man kann aber auch nicht sehen, ob diese szene nicht 1 Minute nach dem Bild abgeräumt wurde, weil die Polizei dafür gesorgt hat.

 
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