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Geschrieben von Ebba am 15.05.2013, 9:33 Uhr

doppelte kann man nicht löschen, oder?

Es ist ja leider nicht gesetzwidrig und auch kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrds., sonst könnte sie ihre Forderungen ja durchsetzen. Darum der Griff in die Emotionenkiste. Etwas anderes bleibt ihr m.E. kaum.

 
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