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Geschrieben von shinead am 24.05.2019, 13:43 Uhr

Die Zerstörung der CDU (Videotitel)

>>Wir machen gar nichts. Und Drohnenangriffe verstoßen nicht grundsätzlich gegen das Völkerrecht.

Richtig. Aber immerhin wurden wir schon mal erfolgreich verklagt:

Die Bundesrepublik hat eine Schutzpflicht bezogen auf das Leben der Kläger, die sie bisher nicht ausreichend erfüllt hat. Eine Schutzpflicht des Staates besteht bei Gefahren für das Grundrecht auf Leben auch bei Auslandssachverhalten, sofern ein hinreichend enger Bezug zum deutschen Staat besteht. Das ist hier der Fall, weil die Kläger berechtigterweise Leib- und Lebensgefahren durch völkerrechtswidrige US-Drohneneinsätze unter Nutzung von Einrichtungen auf der Air Base Ramstein befürchten.
...
Die bisherige Annahme der Bundesregierung, es bestünden keine Anhaltspunkte für Verstöße der USA bei ihren Aktivitäten in Deutschland gegen deutsches Recht oder Völkerrecht, beruht auf einer unzureichenden Tatsachenermittlung und ist rechtlich letztlich nicht tragfähig. Sie ist deshalb verpflichtet, durch ihr geeignet erscheinende Maßnahmen den bestehenden Zweifeln nachzugehen.
...

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/11_190319/index.php

 
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