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Geschrieben von shinead am 28.08.2018, 22:05 Uhr

Datenschutz - Täterschutz

Warum gehst Du davon aus, dass der Datenschutz in Deutschland einen Fahndungserfolg verhindert hätte?

Solche Massengentests gibt es in D auch. Auch hier werden jene, die sich dem Test verweigern genauer unter die Lupe genommen. Verhärtet sich der Verdacht (z.B. weil ein Versächtiger abtaucht), kann auch hier ein Richter anordnen, dass DNA Spuren der Person sichergestellt werden.
Sollten beim Massentest Verwandtschaftsverhältnisse zum Täter festgestellt werden, darf auch denen nachgegangen werden.

Ich mag meine Daten und möchte den Missbrauch derer verhindern. Ich habe keine Verbrechen begangen, trotzdem finde ich eine komplette DNA Datenbank furchterregend! Das hat m.E. auch kein Land der Welt. Das ist also kein deutsches „Datenschutzproblem“.

 
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