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Geschrieben von Ebba am 04.03.2015, 19:19 Uhr

Datenschutz? Oder albern?

Ohne eine Rechtsgrundlage zu kennen: albern ;-)

Und - wenig entgegenkommend und sehr lebensfremd von der Schule.
So könnte man das Problem zB lösen, in dem der Direktor das in einen Umschlag eingetütete Zeugnis zur Weiterleitung an deinen Sohn mitgibt. Allerdings gehe ich davon aus, dass mindestens allen Lehrern, die deinen Sohn unterrichten, die Zeugnisnoten bekannt sind. Die werden nämlich in den Zeugniskonferenzen besprochen.
Was datenschutzrechtlich gegen den Postweg spricht kann ich gar nicht nachvollziehen. Mindestens das solltest du dir mal unter Anhabe der entsprechenden Normen, begründen lassen.

 
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