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Geschrieben von maleja am 03.12.2012, 20:02 Uhr

Das ist gesetzlich. Du hast einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Denn das wäre es in D

Deinem Falle ja. Un ddas "unbezahlt" wird von der KK ausgeglichen.

"Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber verpflichtet, Eltern in diesen Fällen freizustellen und Gehalt weiter zu zahlen. Ausnahmen hiervon können jedoch im Arbeitsvertrag verankert werden. In diesen Fällen haben die Eltern einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub und gleichzeitig Anrecht auf das Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenkassen."

 
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