Geschrieben von maleja am 03.12.2012, 20:02 Uhr |
Das ist gesetzlich. Du hast einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Denn das wäre es in D
Deinem Falle ja. Un ddas "unbezahlt" wird von der KK ausgeglichen.
"Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber verpflichtet, Eltern in diesen Fällen freizustellen und Gehalt weiter zu zahlen. Ausnahmen hiervon können jedoch im Arbeitsvertrag verankert werden. In diesen Fällen haben die Eltern einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub und gleichzeitig Anrecht auf das Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenkassen."
- Weiß jemand.... - Kinka75 03.12.12, 19:12
- Re: Weiß jemand.... - maleja 03.12.12, 19:14
- @Maleja - Kinka75 03.12.12, 19:24
- zum nachlesen - lukko34 03.12.12, 19:26
- Re: zum nachlesen - lukko34 03.12.12, 19:27
- kinka75 - maleja 03.12.12, 19:31
- zum nachlesen - lukko34 03.12.12, 19:26
- @Maleja - Kinka75 03.12.12, 19:24
- Re: Weiß jemand.... - Steffi528 03.12.12, 19:26
- @maleja - Kinka75 03.12.12, 19:38
- Re: Frag mal im Expertenforum die - Seansmama 03.12.12, 19:42
- @maleja - Kinka75 03.12.12, 19:38
- Das ist gesetzlich. Du hast einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Denn das wäre es in D - maleja 03.12.12, 20:02
- Re: Weiß jemand.... - Pamo 03.12.12, 21:57
- Re: Weiß jemand.... - maleja 03.12.12, 19:14
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