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Geschrieben von crisgon am 07.03.2018, 20:46 Uhr

Darf ich mal was fragen?

Genau- aber ohne Bindestrich. Jeder Spanier hat von Geburt an zwei Nachnamen, den ersten des Vaters und den ersten der Mutter. Auch in allen Formularen, Ausweise, etc steht 1. Nachname und 2. Nachname. Normalerweise ist der erste Nachname der des Vaters und der zweite der der Mutter, man kann aber auch die umgekehrte Reihenfolge beantragen.
Diese zwei Nachnamen behält man bis zum Tod. Wenn man nur ein Elternteil kennt, bekommt das Kind die zwei Nqchnamen dieses Elternteils.

 
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