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Geschrieben von IngeA am 31.01.2018, 21:25 Uhr

Blockwart-Umfrage

Natürlich gibt es Grenzen, aber ein Transporter hat gegen ein HLF oder den Drehleiterwagen keine Chance. Den Schaden an den Feuerwehrautos darf der Halter übrigens auch zahlen.

Und wenn es wirklich zu einer Verzögerung kommt und deswegen das Feuer auf andere Gebäudeteile überspringt oder es gar zu Personenschaden kommt, ist der Halter des Fahrzeugs den Geschädigten gegenüber auch regresspflichtig. Ist nur natürlich schwerer nachzuweisen als die bloße Tatsache, dass er in der Feuerwehreinfahrt gestanden hat.

LG Inge

 
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