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Geschrieben von taram am 15.02.2013, 11:40 Uhr

Bin geschockt!

die Vorsitzende der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 24. Januar 2013 zum Thema Minijobs. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Um eine erfolgreiche und bürgernahe Politik gestalten zu können, sind wir für Hinweise und Anregungen dankbar. Aufgrund der großen Zahl von Bürgern, die sich mit Fragen und Vorschlägen an uns wenden, bitte ich um Verständnis dafür, dass wir nicht auf jede Anfrage individuell und detailliert eingehen können. Gerne will ich einige grundsätzliche Anmerkungen machen.

Die Verdienstgrenze für Minijobs ist zum 1. Januar 2013 von 400 Euro auf 450 Euro angestiegen. Bei der Anhebung handelt es sich um die erste Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze seit 2003. Mit der Anpassung der Verdienstgrenzen ist die christlich-liberale Koalition dem Wunsch zahlreicher Menschen nachgekommen, unkompliziert etwas dazuzuverdienen. Nach zehn Jahren die Verdienstgrenzen anzuheben war richtig und wichtig. Minijobs haben eine Funktion auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Sie reduzieren Schwarzarbeit, bringen so zusätzlich Geld in die Sozial- und Steuerkassen und geben insbesondere kleinen und mittleren Betrieben die nötige Flexibilität. Es gibt keine Hinweise für Beitragsflucht und keine Beweise dafür, dass Arbeitsplätze gezielt in geringfügige Beschäftigung umgewandelt werden. Auch ein anderes Vorurteil trifft nicht zu: Dass nämlich geringfügige Beschäftigung schneller zunimmt als die Zahl „normal“ sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze.

Gleichzeitig ist es unser Ziel, dass auch im Minijob viele Arbeitnehmer die Chance nutzen, durch eigene Rentenbeiträge mehr Sicherheit für das Alter zu erhalten. Bisher waren Minijobber grundsätzlich von der Rentenversicherungspflicht befreit. Nur auf ausdrücklichen Wunsch konnten sie den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung freiwillig durch eigene Beiträge auf den vollen Rentenbeitrag aufstocken. Das haben wir nun umgekehrt: Minijobber sind wie alle anderen Beschäftigten grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Sofern der Einzelne von der Möglichkeit Gebrauch macht sich befreien zu lassen, muss er sich aktiv mit den Nachteilen dieser Entscheidung für seine Alterssicherung auseinandersetzen. Die Kosten-Nutzen-Analyse zeigt, dass es sich für Minijobber lohnt, Beiträge zu leisten. Der Hauptvorteil besteht darin, dass in vollem Umfang Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, staatliche Privatrenten-Förderung und Rehabilitation mit Übergangsgeld entsteht.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Hennemann

CDU-Bundesgeschäftsstelle

Bereich Politische Programme und Analysen

Fachbereich Wirtschaftspolitik

 
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