Hallo,
Leibliches Kind und Mutter heißen verschieden.Kind trägt noch immer Nachname des Vaters. Der Vater ist nicht mehr auffindbar, kann man den Nachnamen des Kindes trotzdem ändern lassen? Auch ohne Zustimmund des Vaters ? ( Das alleinige Sorgerecht hat die Mutter )
von
tellerchen
am 15.02.2013, 09:35
Die Zustimmung des Vaters wird benötigt oder muss richterlich ersetzt werden.
von
Pamo
am 15.02.2013, 09:38
pamo hat recht.
Mitglied inaktiv - 15.02.2013, 09:39
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doch er ist nicht auffindbar der Vater! kann man da gar nichts tun?
von
tellerchen
am 15.02.2013, 09:40
richterlich ersetzen lassen.
zum wohle des kindes.
Mitglied inaktiv - 15.02.2013, 09:41
Muss der Richter entscheiden!
von
kikipt
am 15.02.2013, 09:42
Antwort auf diesen Beitrag
okay. das geht also. die schauen dann ob der vater wirklich nicht auffindbar ist und wenn dies stimmt, dann bestimmt der richter selbst ?
von
tellerchen
am 15.02.2013, 09:43
man muß aber vor gericht oder ? also einfach auf dem standesamt geht das nicht ?
von
tellerchen
am 15.02.2013, 09:43
richterlich ersetzen, nicht zum Standesamt gehen
Ganz ehrlich: Diese Frage hätte man klären sollen BEVOR man das Kind benennt.
von
Pamo
am 15.02.2013, 09:56
sie waren verheiratet. nun geschieden. nun mutter das alleinige sorgerecht und vater unauffindbar.
hat man denn da Chancen? also vor gericht
von
tellerchen
am 15.02.2013, 10:09
ja, wenn es dem Kindeswohl dient, bspw. wenn der Vater ein bekannter Straftäter mit seltenem Namen ist und das Kind unter dem Namen leiden könnte
von
Pamo
am 15.02.2013, 10:12