tellerchen
Hallo, Leibliches Kind und Mutter heißen verschieden.Kind trägt noch immer Nachname des Vaters. Der Vater ist nicht mehr auffindbar, kann man den Nachnamen des Kindes trotzdem ändern lassen? Auch ohne Zustimmund des Vaters ? ( Das alleinige Sorgerecht hat die Mutter )
Die Zustimmung des Vaters wird benötigt oder muss richterlich ersetzt werden.
pamo hat recht.
doch er ist nicht auffindbar der Vater! kann man da gar nichts tun?
richterlich ersetzen lassen. zum wohle des kindes.
Muss der Richter entscheiden!
okay. das geht also. die schauen dann ob der vater wirklich nicht auffindbar ist und wenn dies stimmt, dann bestimmt der richter selbst ?
man muß aber vor gericht oder ? also einfach auf dem standesamt geht das nicht ?
richterlich ersetzen, nicht zum Standesamt gehen
Ganz ehrlich: Diese Frage hätte man klären sollen BEVOR man das Kind benennt. ![]()
sie waren verheiratet. nun geschieden. nun mutter das alleinige sorgerecht und vater unauffindbar. hat man denn da Chancen? also vor gericht
ja, wenn es dem Kindeswohl dient, bspw. wenn der Vater ein bekannter Straftäter mit seltenem Namen ist und das Kind unter dem Namen leiden könnte
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