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Nachname ändern !

Nachname ändern !

tellerchen

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Hallo, Leibliches Kind und Mutter heißen verschieden.Kind trägt noch immer Nachname des Vaters. Der Vater ist nicht mehr auffindbar, kann man den Nachnamen des Kindes trotzdem ändern lassen? Auch ohne Zustimmund des Vaters ? ( Das alleinige Sorgerecht hat die Mutter )


Pamo

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Antwort auf Beitrag von tellerchen

Die Zustimmung des Vaters wird benötigt oder muss richterlich ersetzt werden.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Pamo

pamo hat recht.


tellerchen

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doch er ist nicht auffindbar der Vater! kann man da gar nichts tun?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von tellerchen

richterlich ersetzen lassen. zum wohle des kindes.


kikipt

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Antwort auf Beitrag von tellerchen

Muss der Richter entscheiden!


tellerchen

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okay. das geht also. die schauen dann ob der vater wirklich nicht auffindbar ist und wenn dies stimmt, dann bestimmt der richter selbst ?


tellerchen

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Antwort auf Beitrag von kikipt

man muß aber vor gericht oder ? also einfach auf dem standesamt geht das nicht ?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von tellerchen

richterlich ersetzen, nicht zum Standesamt gehen Ganz ehrlich: Diese Frage hätte man klären sollen BEVOR man das Kind benennt.


tellerchen

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Antwort auf Beitrag von Pamo

sie waren verheiratet. nun geschieden. nun mutter das alleinige sorgerecht und vater unauffindbar. hat man denn da Chancen? also vor gericht


Pamo

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Antwort auf Beitrag von tellerchen

ja, wenn es dem Kindeswohl dient, bspw. wenn der Vater ein bekannter Straftäter mit seltenem Namen ist und das Kind unter dem Namen leiden könnte