Geschrieben von Berlin! am 26.02.2020, 10:51 Uhr |
BVerfG: Aufhebung des Verbots der GESCHÄFTSMÄSSIGEN Sterbehilfe
Im Grunde ging es nicht um gewerbliche sondern um geschäftsmäßige sog. Sterbehilfe. Sprich: Beihilfe zum Suizid. geschäftsmäßig handeln aber auch Vereine, die nicht auf Gewinn aus sind und keine finanzelle Gegenleistung fordern.
Suizid ist in Deutschland nicht strafbar, die Beihilfe dazu also denknotwendig auch nicht. Unter Strafe wurde nur gestellt, wer diese Beihilfe geschäftsmäßig betreibt- Also die sog. Sterbehilfevereine, auf die diese gesetzliche Regelung ausdrücklich abzielte.
Problem: das hat auch viele Ärzte getroffen, die in der Palliativmedizin arbeiten und auch große Dosen an Opiaten verschreiben. Auch das ist nach diesem Gesetz geschäftsmäßig
- BVerfG: Aufhebung des Verbots der gewerblichen Sterbehilfe - tonib 26.02.20, 10:35
- Re: BVerfG: Aufhebung des Verbots der GESCHÄFTSMÄSSIGEN Sterbehilfe - Berlin! 26.02.20, 10:51
- Re: BVerfG: Aufhebung des Verbots der GESCHÄFTSMÄSSIGEN Sterbehilfe - tonib 26.02.20, 10:58
- Re: BVerfG: Aufhebung des Verbots der GESCHÄFTSMÄSSIGEN Sterbehilfe - Berlin! 26.02.20, 10:51
Wichtiges Statement des GdP (Polizeigewerkschafts) Vorsitzenden des Saarlands.
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