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Geschrieben von Kaiserschmarrn am 23.06.2023, 23:52 Uhr

Ausziehen

Wenn Sie euch als Eltern nicht vertraut bzw. nicht mit euch darüber reden will: gibt es nicht eine andere vertraute Person oder Freundin, die ihr gut zureden kann? Der Prophet im eigenen Haus zählt ja meist nicht...

Als weitere Maßnahme: auch wenn sie 18 ist: bis sie nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, kann man sich auch vom Jugendamt beraten lassen.

 
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