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Geschrieben von RAlph am 14.12.2005, 12:37 Uhr

Auf jeden Fall zur Fristwahrung Antrag stellen

Hi Sylvia,

stelle auf jeden Fall zu Fristwahrung einen Antrag auf freiwillige Krankenversichewrung.
Damit machst Du nichts verkehrt. Wenn aus irgendeinem Grunde dann doch eine Pflichtversicherung möglich ist, wird das rückwirkend geändert. Es spielt keine Rolle, wann der Antrag bewilligt wird und das Ganze in trockenen Tüchern ist. Entscheidend ist, daß Du innerhalb der 3-Monatsfrist den entsprechenden Antrag gestellt hast.

Leider gibt es rechtlich keine Möglichkeit, seitens von ALG II einen Zuschuß für eine freiwillige Krankenversicherung zu erhalten.

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
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