Geschrieben von Frosch am 06.12.2005, 12:43 Uhr |
An Schwoba!
Hallo,
Du hast meine Frage nicht beantwortet: Woher weißt Du denn, daß das StGB bei Terrorverdächtigen nicht unbedingt greift??
Das würde mich wirklich interessieren, nicht allgemeine (!) Internetseiten zum Thema Terrorismus.
Oder hab ich nur nicht richtig gelesen?
LG Antje
Frosch
Antwort von waterman am 06.12.2005, 12:48 Uhr
"Und wieso behauptet dann Schwoba, daß dieses StGB nicht bei Terrorverdächtigen greift? (Da musser doch eine Quelle haben)"
oder einfach keine Ahnung??
Re: An Schwoba!
Antwort von Moneypenny77* am 06.12.2005, 12:49 Uhr
Siehe unten...
Natürlich greift das StGB bei Terrorverdächtigen.
??? :-/
Antwort von Frosch am 06.12.2005, 12:50 Uhr
Um die eigene Meinung zu unterstreichen, einfach etwas behaupten?
Schon bissl komisch. Naja...
LG Antje
Re: ??? :-/
Antwort von waterman am 06.12.2005, 12:52 Uhr
vielleicht ist es aber auch einfach nur der Drang mitzureden?
Habs mal überflogen, Danke!
Antwort von Frosch am 06.12.2005, 12:52 Uhr
Also greift das StGB anscheinend doch *LOL*
DAS nenn ich konkrete Info, vielen Dank!
LG Antje
Watermaaaaaan!
Antwort von Frosch am 06.12.2005, 12:53 Uhr
Rennn, schnell!!!!!!!
*auchduckundwegrenn*
(zwei doofe,...)
Re: ??? :-/
Antwort von Moneypenny77* am 06.12.2005, 12:54 Uhr
Problem ist, daß das StGB eben nicht greift, wenn Straftaten mehr oder weniger nicht beweisbar geplant, aber eben noch nicht begangen wurden.
Schließlich steht vor der Strafe immer noch die Tat. Daher mußten Gesetze zur Terrorbekämpfung her, die aber eher sekundär direkt mit den Straftaten zu tun haben.
Der Terrorakt an sich läßt sich mit dem StG ganz gut abdecken, ist ja alles drin, was man so braucht: Mord, Totschlag, Körperverletzung, Aufhetzung zu kriminellen Taten etc. ;-)
Re: ??? :-/
Antwort von waterman am 06.12.2005, 12:56 Uhr
das Gesetzt zur Bekämpfung des Terrors ist nur ein Unterpunkt des StGB; nach diesem erfolgt nämlich die Verurteilung.
Stichwort: Rechtsgrundverweisung
Achtung!!! Nachtrag
Antwort von waterman am 06.12.2005, 12:57 Uhr
Vgl. § 88 II!!!!!!
Re: ??? :-/
Antwort von Moneypenny77* am 06.12.2005, 12:58 Uhr
Ja, so hätte ich es auch sagen wollen, eben daß diese Gesetze ein Ergänzung und keine Konkurrenz sind...
Nach nur ein paar Semestern Rechtswissenschaften kann ich leider nur als Hobbyjuristin und fachsprachlichen Lücken klugscheißen *lach*
waterman - musst nicht gleich persönlich werden !
Antwort von Schwoba-Papa am 06.12.2005, 13:18 Uhr
Natürlich greift das STGB ! Da hab ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt !
siehe Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung etc. pp !
Es werden bei der Terrorbekämpfung andere Mittel und Maßstäbe angewendet und das STGB ist da sicher nicht das Maß aller Dinge ! Oder glaubst Du ernsthaft man hätte Atta (wenn es nicht geklappt hätte) wegen versuchter Flugzeugentführung verurteilt ?
Grüßle
Fröschle sei nett so hinterfotzig ! OK !
Antwort von Schwoba-Papa am 06.12.2005, 13:19 Uhr
Das nervt !
Re: waterman - musst nicht gleich persönlich werden !
Antwort von waterman am 06.12.2005, 13:20 Uhr
ne, aber u.a. wegen Mordes ;-)
wieso werde ich persönlich?
Jaja, hau jetzt nur um Dich :-)))
Antwort von Frosch am 06.12.2005, 13:20 Uhr
Nachdem Du mich ja mit Infos ZUGEBALLERT hast *LACH*
hinterfotzig? Nene, diese Ausdrucksweise
Antwort von waterman am 06.12.2005, 13:21 Uhr
hierfür gabs bei uns schon mal Schulverweise!
Re: waterman - musst nicht gleich persönlich werden !
Antwort von Schwoba-Papa am 06.12.2005, 13:24 Uhr
"vielleicht ist es aber auch einfach nur der Drang mitzureden?"
da vielleicht !
Um beim Thema zu bleiben. Ich schrieb doch wenn es nicht geklappt hätte, da wäre ja noch keiner Tot gewesen ! Keine Toter - kein Mord !
Grüßle
Re: hinterfotzig? Nene, diese Ausdrucksweise
Antwort von Schwoba-Papa am 06.12.2005, 13:25 Uhr
Bei uns ist das normale Ausdrucksweise ! Und in der Schule sind wir alle nicht mehr wirklich, wobei für manche würde es sicher nicht schaden !
Grüßle
Ja, mit dem Mare Niveau
Antwort von Schwoba-Papa am 06.12.2005, 13:26 Uhr
wird jetzt waterman Beifall geheischt, weil er DEINE Interessen gegen mich vertritt.
Aber egal !
Re: waterman - musst nicht gleich persönlich werden !
Antwort von Moneypenny77* am 06.12.2005, 13:27 Uhr
Aber "Versuchte Tötung in mehreren Fällen" PLUS Flugzeugentführung.
Und da die Tat in den USA begangen wurde, wäre Rechtsstand auch dort gewesen, somit hätte unser StGB eh wenig ausrichten können...
Du kommst nicht raus aus der Nummer ;-)
Plus "Gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr"... o.T.
Antwort von Moneypenny77* am 06.12.2005, 13:28 Uhr
.
Re: waterman - musst nicht gleich persönlich werden !
Antwort von waterman am 06.12.2005, 13:29 Uhr
wo wir beim versuchten Mord/Totschlag wären, §§ 22 - 24 StGB mit Verweis auf Straftatbestände :-)
--"vielleicht ist es aber auch einfach nur der Drang mitzureden?"--
die Frage habe ich in den Raum geworfen ;-)
Re: monneypenny
Antwort von waterman am 06.12.2005, 13:31 Uhr
"Und da die Tat in den USA begangen wurde, wäre Rechtsstand auch dort gewesen, somit hätte unser StGB eh wenig ausrichten können..."
Deshalb wurde das Gesetz zur Bekämpfung des Terrors ins Leben gerufen ;-) Stichwort: Grenzüberschreitende Strafverfolgung von Terroristen :-)
Wohl nicht :-((((( Also letzter Versuch
Antwort von Schwoba-Papa am 06.12.2005, 13:31 Uhr
warum gibt es eine verschärfte Gesetzgebung, wenn das STGB doch schon alles berücksichtigt ?
Weil eine Rechtslage geschaffen werden musste bzw. geschaffen wurde, die sich über die bisherige hinwegsetzen kann und die in speziellen Fällen Berücksichtigung findet.
So meinte ich es !
Grüßle
Re: hinterfotzig? Nene, diese Ausdrucksweise
Antwort von waterman am 06.12.2005, 13:32 Uhr
"Bei uns ist das normale Ausdrucksweise "
nun, ich weiß ja nicht wo Du herkommst. Allerdings gibt mir das zu bedenken!
Quasi Stellvertreter bin :-)))))
Antwort von waterman am 06.12.2005, 13:33 Uhr
jaja
OK Schwoba,
Antwort von Frosch am 06.12.2005, 13:33 Uhr
...lassen wirs. Das ist allerunterste Schublade, Danke!
Re: OK Schwoba,
Antwort von waterman am 06.12.2005, 13:33 Uhr
das dachte ich mir auch gerade!
Re: Wohl nicht :-((((( Also letzter Versuch
Antwort von waterman am 06.12.2005, 13:35 Uhr
aber leider keine Verurteilungsgrundlage bildet! Dies bleibt dem StGB ;-)
Nochmals: Stichwort Rechtsgrundverweisung
Re: waterman - was Du so alles wirfst !
Antwort von Schwoba-Papa am 06.12.2005, 13:36 Uhr
Dann hat Atta ja Glück gehabt ! Sonst wäre er noch mit 5 Jahren auf Bewährung davongekommen !
Grüßle
Ist ein schwäbischer Ausdruck, aber egal
Antwort von Schwoba-Papa am 06.12.2005, 13:38 Uhr
aber man kann ja nicht alles wissen !
Hauptsache man unterstellt erstmal was !
Doch ja, langsam wird es mir hier doch zu feindseelig !
Grüßle
Re: waterman - was Du so alles wirfst !
Antwort von waterman am 06.12.2005, 13:38 Uhr
muss ich das jetzt verstehen?
Re: Ist ein schwäbischer Ausdruck, aber egal
Antwort von waterman am 06.12.2005, 13:40 Uhr
schwäbischer Ausdruck?
Also wärs doch an der Zeit ein schwäbisches Strafgesetzbuch einzuführen ;-)
Aber Unterdrück werdet ihr hoffentlich nicht, oder?
Es scheint so als ob das Forum heute aus lauter Juristen besteht... :-)
Antwort von krueml am 06.12.2005, 14:00 Uhr
Gibt es darunter auch einen "echten" Jurist??? Würde mich mal interesseieren, da man sich hier schon gegenseitig mit Paragraphen bewirft.... ;-)
Gruss,
Chrissie
- die zwar Jura (in Basel) studiert, aber nicht beendet hat, weil sie die Chance auf eine Tanzausbildung bekam
Re: Es scheint so als ob das Forum heute aus lauter Juristen besteht... :-)
Antwort von waterman am 06.12.2005, 14:01 Uhr
obwohl die juristerei auch ein "heißer Tanz" werden kann :-)
An krueml!
Antwort von Frosch am 06.12.2005, 14:02 Uhr
Hallo!
Welche Art Tanzausbildung hattest Du denn?
(Ich liebe Steptanz und HipHop)