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Geschrieben von Sille74 am 19.08.2017, 22:36 Uhr

Als ich habe den Artikel noch nicht gelesen, erinnere mich aber nur zu gut

Hmmm ... mag sein, dass es nicht erlaubt ist, Männer für ein Damenbad kategorisch als Mitarbeiter abzulehnen (aber selbst da bin ich mir nicht ganz sicher, ob man da nicht Ausnahmen konstruieren kann ...). Aber die Dienstpläne so zu gestalten, dass zu gewissen Zeiten nur weibliche Mitarbeiter eingeteilt sind, dürfte, denke ich, möglich sein. Wo ich mir aner ziemlich sicher bin, ist, dass es natürlich keinen irgemdwie gearteten Anspruch auf weibliches Personal gibt.

 
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