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Geschrieben von Benedikte am 11.07.2007, 15:30 Uhr

Ab wann geschäftsfähig?

Also, ab 7 ist man beschraenkt geschaefstfaehig und darrf gewisse geschaefte ohne Zustimmung der Eltern erledigen. Im Rahmen des Taschengeldparagraphen bspw. Dazu gehoeren das hier aber definitiv nicht, Ratenzahlungen sind davon ausgenommen, waere auch zu viel geld.

also brauchte sie Einwilligung bzw. genehmigung der Eltern. Haben die hier nicht erteilt, damit ist kein gueltiger vertrag zustande gekommen. Und niemand muss zahlen.

aber- das gilt so fuer den geschilderten Sachverhalt. Wenn dasMaedchen beispielsweise die " Sperre" ausgeschaltet gat, sprich einfach expressis verbis angekreuzt hat, dass sie aelter ist,koennte das anders aussehen. Und das ist meuist der Fall- dass man im Internet sein alter ansgeben muss. Da solltet Ihr mal nachfragen. aber ansonsten- unter 18 jaehrige brauchen fuer alles, was ueber Taschengeld hinausgeht, Zustimmung? genehmigung der Eltern.

Benedikte

 
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